Arbeitssicherheit
Beim Umgang mit giftigen, brennbaren, oxidierenden oder inerten Gasen wie beim Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, in der Thermoprozeßtechnik oder bei Verwendung von Prüf- und Kalibriergasen sind sowohl die Grundlagen der Arbeitssicherheit, aber auch die gasspezifischen besonderen Anforderungen zu beachten. Dafür unterstützen wir Sie mit den folgenden Dienstleistungen:
- Fachtechnische Beratung für den sicheren Umgang mit gitftgen, brennbaren, oxidierenden oder inerten Gasen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV bzw. § 6 GefStoffV einschl. Festlegung von Prüffristen / Prüfkonzepten in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach § 6 GefstoffV für brennbare Gase
- Erstellung von Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV sowie tätigkeits- und arbeitsmittelspezifischen Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen beim Umgang mit technischen Gasen
- Durchführung der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung der Mitarbeiter nach § 10 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 14 GefStoffV
- Wirksamkeitsprüfungen der technischen Schutzmaßnahmen nach § 7 GefStoffV