Anlagensicherheit
Die ordnungsgemäße Errichtung, das gesetzeskonforme Betreiben und die richtige Instandhaltung von zentralen Gasversorgungsanlagen sowie Gasverbrauchsanlagen sind bei der Anwendung von geeigneten Werkstoffen und Armaturen, fachgerechter Montage und regelmäßiger Prüfung / Inspektion zur Anlagensicherheit unverzichtbar. Insbesondere bei der Verwendung von technischen Gasen mit hohem Gefärdungspotential sind die genannten Anforderungen durchzuführen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleitungen an:
- Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen (Rohrleitungen, Druckbehälter, Druckanlagen) nach § 15 und § 16 BetrSichV als zur Prüfung befähigte Person
- Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln / Verbrauchsanlagen / Versorgungsanlagen nach § 14 BetrSichV / TRBS 1201 als zur Prüfung befähigte Person
- Prüfung von Anlagen / Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen nach BetrSichV Anhang 2 Abschn. 3 Punkt 4.1 / 5.1 als zur Prüfung befähigte Person
- Sicherheitstechnische Beurteilungen von Gasversorgungsanlagen für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren nach dem DVS-Merkblatt 0221